Gebührenordnung des Segelclub Neuburg Donau e.V. (SCND) im DSV vom
17.11.2006
1.Aufnahmegebühr
1.1 Die Aufnahmegebühr beträgt für Erwachsene 100.– €, für Jugendliche, Auszubildende und Studenten
10.– €.
1.2 Bei einer beantragten passiven Mitgliedschaft beträgt die Aufnahmegebühr 50.– €. Wird die passive
Mitgliedschaft in eine aktive umgewandelt, so ist der Differenzbetrag zu 1.1 nachzuzahlen.
1.3 Der Ehegatte und die Kinder eines aktiven Mitgliedes des SCND werden ohne Aufnahmegebühr
aufgenommen.
- Beitrag
2.1 Der Jahresbeitrag für Erwachsene beträgt 100.– €, für Jugendliche einschließlich des Jahres des
18.Geburtstages und für Ehegatten eines SCND-Mitgliedes 20.– €, für Schüler, Studenten und
Auszubildende über 18 Jahre 40.– € und für passive Mitglieder 50.– €.
2.2 Bei einer Aufnahme bis zum 30.Juni ist 1/1, ab dem 01.Juli ist die Hälfte des Jahresbeitrages fällig
(Aufnahme = Abgabe des Antrages). - Bojen- und Trockenliegeplatzzuweisungsgebühr
Die einmalige Gebühr für die Zuweisung einer Boje oder eines Trockenliegeplatzes beträgt 50.– €. Ein
Anspruch auf eine Boje bzw. einen Trockenliegeplatz besteht nicht. - Zahlungsweise
4.1 Die Beitragszahlung und die Abrechnung der Arbeitsleistungen gem. § 5.5 der Satzung erfolgt
grundsätzlich im Abbuchungsverfahren.
4.2 In schriftlich begründeten Ausnahmefällen können die anfallenden Beiträge und Arbeitsleistungen
überwiesen werden. Wer in diesen Fällen seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem SCND nicht
bis zum 30.04. des laufenden Jahres nachkommt, wird gem. § 6.5 der Satzung ausgeschlossen (nach
Mahnverfahren). Die bis zum Ausschluß anfallenden Zahlungsverpflichtungen sind (evtl. gerichtlich)
beizutreiben.
4.3 Zu Beginn eines Wirtschaftsjahres erfolgt eine schriftliche Abrechnung der Arbeitsleistungen des
Vorjahres und der Beiträge für das laufende Jahr. Die Abbuchung erfolgt erst nach einer mindestens 3-
wöchigen Einwendungsfrist. - Benutzungsgebühr für Clubfremde
5.1 Für die Benutzung der Anlagen des SCND (Slip, Steg, Heim und evtl. Bojen bzw. Trockenliegeplatz)
werden pro Tag von Nichtmitgliedern bei Segelbooten 5.– € erhoben.
5.2 Die Benutzungsgebühr kann durch einen Einmalbetrag von 100.– € für höchstens eine Saison im Voraus
bezahlt werden. In den Folgejahren ist diese Regelung nicht mehr möglich.
5.3 Nichtmitglieder, die einem dem DSV angeschlossenem Verein angehören bzw. die auf Einladung eines
SCND-Mitgliedes kurzzeitig die Anlage des SCND benützen oder die an einer Veranstaltung des SCND
teilnehmen haben die Benutzungsgebühr nicht zu zahlen.
5.4 Ein Anspruch auf eine Boje bzw. einen Trockenliegeplatz besteht in keinem Fall.
5.5 Inkassoberechtigt für die Benutzungsgebühr ist jedes Mitglied des SCND. Ein Quittungsblock dafür liegt
im Clubheim auf. - Ermächtigung
Die Vorstandschaft ist ermächtigt, Mahngebühren i.H. von 5.– € bei der ersten Mahnung bzw. 10.– € bei der
zweiten Mahnung zu erheben und in begründeten Einzelfällen die Gebühren zu ermäßigen oder
gegebenenfalls zu erlassen.